Fragen rund um das Zeugnis

Fragen rund um das Zeugnis

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat bekanntlich jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein wahrheitsgemäßes, wohlwollendes, Zeugnis.

Zeugnisarten

Es gibt unterschiedliche Arten von Zeugnissen.
Das „einfache Zeugnis“ enthält lediglich Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung. Zusätzliche Angaben zur Leistung und dem Verhalten innerhalb des Arbeitsverhältnisses, werden in einem „qualifizierten Zeugnis“ gemacht.

Man unterscheidet außerdem zwischen

  • dem Endzeugnis, das nach Beendigung des Arbeitsverhältnis erstellt wird,
  • dem Zwischenzeugnis, welches während der laufenden Beschäftigung erteilt wird und
  • dem vorläufigen Zeugnis, welches anlässlich der bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird.

Ort der Zeugniserteilung

Das Zeugnis hat der Arbeitnehmer während des bestehenden Arbeitsverhältnisses bei seinem Arbeitgeber abzuholen. Hält dieser aber bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein Zeugnis zur Abholung bereit, so hat er es an den Arbeitnehmer auf seine eigenen Kosten zu versenden.

Zeugnisinhalt

Ein Zeugnis ist schriftlich zu erteilen und muss dem beruflichen Fortkommen des Arbeitnehmers dienen.

Jedes Zeugnis muss enthalten:

  • Bezeichnung des Arbeitnehmers
  • Datum der Ausstellung
  • eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers.

Das einfache Zeugnis enthält außerdem Angaben zur Art der Tätigkeiten des Arbeitnehmers im Betrieb und der Dauer der Beschäftigung.
Das qualifizierte Zeugnis enthält alle Bestandteile des einfachen Zeugnisses , jedoch hat der Arbeitgeber auch über Leistung und Verhalten Angaben zu machen.

Leistungsangaben können sich unter anderem beziehen auf:

  • Arbeitsqualität
  • Fachkenntnis
  • körperliche und geistige Leistungsfähigkeit
  • Arbeitsbereitschaft
  • Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft
  • Eigeninitiative
  • Durchsetzungsfähigkeit

Bei Angaben zum Verhalten ist das Verhalten gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und Unterstellten zu
berücksichtigten.

Anspruch auf Zwischenzeugnis?

Ein Zwischenzeugnis hat der Arbeitgeber dann auszustellen, wenn der Arbeitnehmer hieran ein berechtigtes Interesse hat. Von einem solchem Interesse kann in folgenden Fällen ausgegangen werden:

  • Bewerbung auf eine andere Stelle,
  • in Aussicht gestellte Kündigung,
  • längere Arbeitsunterbrechung (Bsp. Kinderzeit),
  • Versetzung,
  • Wechsel des Vorgesetzten,
  • erforderliche Vorlage bei Behörden
  • u.v.m.

Insgesamt ist ein Zeugnis von großer Bedeutung für die berufliche Zukunft des Arbeitnehmers. Aus diesem
Grunde muss der Arbeitgeber hierbei besondere Sorgfalt walten lassen.

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