Krankheitsbedingte Kündigung

Krankheitsbedingte Kündigung

Es gibt üblicher Weise drei Fallgruppen für die Kündigung aufgrund von Krankheit:

  • Häufige Kurzerkrankungen
  • Krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit
  • Dauernde Leistungsunfähigkeit

Die Überprüfung der krankheitsbedingten Kündigung erfolgt in drei Schritten:

  1. Zum Zeitpunkt der Kündigung muss die Sorge bestehen, dass auch in Zukunft ein schlechter Gesundheitszustand des Arbeitnehmers besteht. Es muss eine Gesundheitsprognose erstellt werden.
  2. Dieser Gesundheitszustand muss zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen. Entweder Störungen im Betriebsablauf oder erhebliche wirtschaftliche Belastung. Wenn Personalreserven vorhanden sind, kommt es erst zu einer Betriebsablaufstörung wenn die Personalreserven nicht ausreichen. Es wird dann überprüft, ob Überbrückungsmaßnahmen für den Arbeitgeber zumutbar sind. Zur
    Vermeidung von Betriebsablaufstörungen muss der Arbeitnehmer in einen anderen Bereich eingesetzt werden, in dem seine Abwesenheit leichter zu verkraften ist. Wirtschaftliche Belastungen liegen vor, wenn erhebliche Entgeltfortzahlungskosten (für mehr als 6 Wochen im Jahr) anfallen, Kosten für Überstundenzuschläge an andere Mitarbeiter oder Kosten für einzustellende Ersatzkräfte in erheblichem Umfang anfallen.
  3.  Die Beeinträchtigung darf dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar sein. Er muss allerdings zunächst alle Möglichkeiten zur Vermeidung einer Kündigung ausschöpfen.

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